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przeczytaj poniższy tekst może to rozjaśni problem książki kontrolnej pamietaj jednak że wszelkiego rodzaju przepisy odnoszą się do DZIAŁALNOŚCI TRANSPOTROWEJ, a nie prywatnej.
Für welche Fahrzeuge gelten die Fahrpersonalvorschri ften?
Die Fahrpersonalvorschri ften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3, 5 Tonnen übersteigen.
Ferner gelten die Vorschriften für Unternehmer und Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer zu befördern. Es kommt nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenen Zustand befindet bzw. mit Fahrgästen besetzt ist.
Im Inland müssen auch Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2, 8 t und nicht mehr als 3, 5 t beträgt, Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechun gen und die Ruhezeiten führen. Wenn ein Kontrollgerät - analog oder digital - eingebaut ist, müssen die Aufzeichnungen durch Benutzung des eingebauten Gerätes geführt werden ( § 1 Abs. 7 FPersV). Die Tätigkeitsnachweise müssen bei Fahrzeugen ohne Kontrollgerät durch manuelle Aufzeichnungen erfolgen (§ 1 Abs. 6 FPersV). Diese sind für jeden Tag separat zu fertigen. Der Fahrer hat dabei jedes Blatt der Aufzeichnungen mit Vor- und Zuname, dem Datum, dem amtlichen Kennzeichen, den Kilometerständen bei Fahrtbeginn und Fahrtende zu versehen (§ 1 Abs. 6 FPersV). Die Aufzeichnungspflicht en sind dann erfüllt, wenn die Aufzeichnungen auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 1 getätigt werden (§ 1 Abs. 7 FPersV).
Liegt das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges hingegen bei 2, 8 Tonnen oder darunter (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger), so bestehen keine fahrpersonalrechtlic hen Aufzeichnungspflicht en
prawo jazdy też masz chyba zgodne z:
USTAWA
z dnia 5 stycznia 2011 r.
o kierujących pojazdami.
bo chyba jest tam mały haczyk właśnie dotyczący takich przypadków jak twój.
Kolego dziękuje za reakcje, lecz ja nic z tego nie trybie... Mozesz mi cos niecos objasnic ?